Hotspot Nutzungsbedingungen des Café Bechtle:
1. Vertragsgegenstand
Ihnen wird die Inanspruchnahme unseres Hotspot-Zugangs (drahtloser
Internetzugang nach WLAN-Standard) nach den folgenden Bedingungen
ermöglicht:
2. Zustandekommen des Zugangs
Der Zugang über den HotSpot-Dienst kommt durch automatische Einräumung
der Nutzungsmöglichkeit zustande, sobald Sie sich nach Eingabe der Ihnen
mitgeteilten Zugangsdaten auf der Startseite eingeloggt haben.
3. Nutzungsvoraussetzung des Gastes / System- und
Installationsvoraussetzungen.
Zur Nutzung des HotSpot-Dienstes muss der Gast selbst die
erforderlichen Hard- und Softwareeinrichtungen bereitstellen, die er für die
Verbindung zum Internet braucht, z. B. einen WLAN-fähigen Laptop oder ein
vergleichbares Endgerät.
4. Leistungsumfang
Unser HotSpot vermittelt Ihnen den mobilen Zugang zum Internet unter
Verwendung verschiedener geeigneter Endgeräte die per W-Lan auf das Internet
zugreifen können.
4.1 Unser HotSpot erbringt Leistungen unter Beachtung des
Fernmeldegeheimnisses. Von Dritten übertragener Inhalt ist nicht Gegenstand
der Leistung und wird von uns nicht überprüft. Dies gilt auch im Hinblick
darauf, ob der Inhalt schadstiftende Software (z. B. Viren, Trojaner)
enthält oder gegen Rechte Dritter verstößt.
5. Verfügbarkeit
Der HotSpot Dienst wird im Rahmen der bestehenden technischen und
betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Für Störungen oder Ausfallzeiten kann
auf Grund der kostenlosen Nutzbarkeit des Angebots nicht gehaftet werden.
Der Betreiber des Hotspots wird soweit von Ansprüchen komplett freigestellt.
6.Verpflichtungen und Obliegenheiten des Gastes
6.1 Der Gast hat seine eigenen Daten regelmäßig zu sichern, um sich
vor Datenverlust zu schützen. 6.2 Der nach Anmeldung generierte Datenverkehr zwischen Laptop/PDA des Gastes und dem HotSpot wird unverschlüsselt übertragen. Daten der zwischen dem Laptop/PDA und dem HotSpot aufgebauten Verbindung können möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Eine Sicherung des Datenverkehres innerhalb der WLAN Versorgung kann erst durch Nutzung einer speziellen Sicherungssoftware durch den Gast erfolgen. Die Softwareinstallation kann durch den Betreiber nicht geleistet werden.
6.4 Der Gast erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten incl. aller
besuchten Webseiten einverstanden.
7. Haftungsfreistellung des HotSpot Betreibers durch den Gast
7.1 Der Gast verpflichtet sich, den HotSpot Betreiber von sämtlichen
Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die in
den Ziffern 6.2 bis 6.3 genannten Verpflichtungen des Gast ergeben.
7.2 Der Gast ist für seine im Internet bereitgehaltenen eigenen oder
fremden Inhalte im Verhältnis zum HotSpot Betreiber voll verantwortlich. Er
verpflichtet sich auch insoweit, den HotSpot Betreiber von sämtlichen
Ansprüchen Dritter freizustellen.
7.3 Verstößt der Gast gegen die Pflichten gemäß Ziffer 6.3, ist der
HotSpot Betreiber berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung
des Missbrauchs zu ergreifen. Der HotSpot Betreiber ist insbesondere befugt,
die Zugangsberechtigung des Gast für WLAN-Dienste mit sofortiger Wirkung zu
sperren und/oder die den Verstoß begründenden Inhalte und Daten von ihren
Servern und Systemen zu löschen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet
der Gast gegenüber dem HotSpot Betreiber auf Schadenersatz.
8.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
8.2 Es gilt deutsches Recht.
9 Salvatorische Klausel: Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären. |